Fragen- und Themenkomplex zum Gespräch beim Ministerpräsidenten

1. Stand des Strategischen Gesamtplanes:
Der Landtag hatte am 15.12.2015 die Erarbeitung eines Strategischen Gesamtplanes zur Senkung der bergbaubedingten Stoffeinträge in die Spree und deren Zuflüsse in der Lausitz beschlossen. Im ersten Schritt (Leistungspaket LP 1) wurde 2018 ein strategisches Hintergrundpapier, Teil I – Grundlagenermittlung beauftragt und am 27.11.2018 vorgelegt.

Für LP 2 sollte bis Ende 2019 der Abschlussbericht mit Bewertung, Handlungsschwerpunkten und Priorisierung der Schwerpunkte vorliegen. 

  • Wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen?
  • Wurden Zielwerte gemäß Oberflächengewässerverordnung festgelegt?

Sulfatbelastung Spree:

  • Welche Erkenntnisse werden aus den Trockenperioden 2018/19 gezogen und wie soll langfristig die Sulfatbelastung reduziert werden?

 

2. Eisenbelastung Südraum:

Alle bisher konzipierten Maßnahmen des Barrierenkonzeptes bis 2022 erreichen nur eine Eisenreduktion von +/- 35 %. Das ist völlig unbefriedigend!

Die Spree muss insgesamt sauber werden mit dem Ziel 1,8 mg/l Eisen, auch in Spremberg!
Eine dauerhafte Nutzung der Talsperre Spremberg als Flusskläranlage ist inakzeptabel, da sehr teuer und da die enormen EHS-Ablagerungen die Gefahr des Verdriftens in das Biosphärenreservat Spreewald bergen.
Die Erreichung des Zielwertes nach Oberflächengewässerverordnung von Feges 1,8 mg/L ist zwar vorgegeben, aber bisher sind Maßnahmen zur Erreichung dieses Wertes nicht ausgewiesen.

  • Warum wird die vom ABKS geforderte Variante mit Dichtwänden längs der Spree und Kleiner Spree nicht ernsthaft untersucht? Bisher ist lediglich eine Machbarkeitsstudie für die Erkundung einer Dichtwand am SB Lohsa II genannt ohne Nachweis deren Wirksamkeit.
  • Wie läuft hier die notwendige Zusammenarbeit zwischen Sachsen und Brandenburg?

Die Containeranlage Burgneudorf (MWBA) wurde im Dezember 2017 in Betrieb genommen, funktionierte aber wegen zu hoher Eisenwerte nicht und ging außer Betrieb. Bis heute läuft diese Anlage nicht.

  • Wann geht diese Anlage dauerhaft in Betrieb mit welchen Abscheidewerten?

 

3. Talsperre Spremberg:

Trotz der Maßnahmen zur Konditionierung und Beräumung der Vorsperre können hier nur ca. 46 % der Ockerfrachten aufgehalten werden. Bis zu 50 % lagern sich im Hauptbecken ab. Auch wenn im Herbst 2018 „nur“ 20 % Eisenockeranteile im Schlamm der Talsperre nachgewiesen wurden, ist festzustellen, dass hier eine Anreicherung mit Ockerschlamm erfolgt. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis bei ungünstigen Abflussverhältnissen (Hochwasser) diese Frachten in Bewegung kommen und in das Biosphärenreservat verdriftet werden.

  • Ist die kontinuierliche Beräumung der Vorsperre gegeben, um die Fracht in das Hauptbecken zu reduzieren?
  • Welche Maßnahmen sind zur Beräumung der Hauptsperre und Beräumung der Verlandungen angedacht, auch um den Hochwasserschutzraum und das Speichervolumen zu erhalten?

 

4. Verbringung und Verwertung von EHS:

Die Entsorgung des Eisenhydroxidschlamms (EHS), der beim Beräumen der Oberflächengewässer anfällt, stellt weiterhin ein großes Problem dar.

  • Wie werden die Schlämme gegenwärtig genutzt bzw. wohin entsorgt?
  • Welche langfristigen Konzepte gibt es dazu in der Regierung?
  • Ist dafür das Deponierungskonzept der LMBV Grundlage und wenn JA, wann wird dieses öffentlich vorgestellt?

Nach Aussagen der LMBV wird der EHS-Schlamm in Sachsen zur Bodenverbesserung auf Bergbaukippen verwendet.

  • Ist diese Variante auch in Brandenburg möglich?

Die LMBV verfolgt ein Projekt zum Einsatz von EHS (z.B. aus der MWBA Neustadt) in Biogasanlagen, konnte aber im LfU bisher wegen ungeklärter Zuständigkeiten keine Entscheidung dazu erreichen.

  • Wir bitten um Anhörung der LMBV und Klärung eines möglichen Verfahrensweges.

 

5. Nordbereich:

  • Wann wird die Barriere für das Biosphärenreservat Spreewald mit welchen Maßnahmen endlich geschlossen?
  • Welche Maßnahmen einer Quellenbehandlung der ca. 90 km Spreewaldzuflüsse (Greifenhainer Fließ, Eichower Fließ, Vetschauer Mühlenfließ u.a.) werden untersucht und wann erfolgt eine Umsetzung?
  • Welche Lösungen einer Quellenbehandlung werden als möglich erachtet?
  • Können diese Gewässer überhaupt von der Ockerbelastung befreit werden?

Monitoring Flora und Fauna im Nordbereich:

  • Welche Rückschlüsse ergeben sich aus den Monitoringergebnissen für Makrozoobenthos, Fische und Flora hinsichtlich der Artenvielfalt?
  • Belegen die mittlerweile über mehrere Jahre laufenden Untersuchungen Trends bezüglich Vielfalt und Populationsgrößen?

 

6. Personalausstattung beim LBGR und im LfU:

  • Ist die personelle Ausstattung der zuständigen Behörden für diese Aufgabe gegeben?
  • Wer übernimmt die Aufgabe des Ockerbeauftragten des Landes?

 

7. Tagebaue der LEAG:

  • Wie wird gesichert, dass aus den Tagebaugebieten der LEAG eine weitere Belastung der Spree ausgeschlossen wird?
  • Welche Prognosen liegen vor und welche Maßnahmen werden für diese Tagebaue für notwendig erachtet?
  • Wie werden die erforderlichen Maßnahmen finanziell abgesichert?

 

8. Wassermanagement der Lausitz:

Die letzten Dürrejahre zeigen, dass die Lausitz erheblich unter Wassermangel leidet und sich dieser mit weiteren Bergbauseen verschärfen wird.

  • Wann wird ein Gesamtkonzept, abgestimmt zwischen Sachsen und Brandenburg, erarbeitet?
  • Welche zusätzlichen Speichermöglichkeiten werden geschaffen?
  • Warum wird der Cottbuser Ostsee nicht wie ursprünglich geplant als Speicher genutzt? Wird diese Entscheidung überprüft und ev. revidiert?
  • Wie kann die Seenkette besser für den Hochwasserschutz an der Schwarzen Elster und als Speicherraum genutzt werden?

Unabhängig vom Zeitpunkt der Stilllegung der letzten Tagebaue tritt ein erhebliches Wasserdefizit für die Spree ein.

  • Wie kann die Zeit zwischen Stillsetzung der Tagebaue und deren Flutungsende überbrückt werden?
  • Müssen dafür Randriegelbrunnen betriebsbereit gehalten werden?

 

9. Sicherung der weiteren Finanzierung

  • Wie will die Landesregierung die Kosten für die notwendigen Investitionen und die über Jahrzehnte anfallenden Betriebskosten über das laufende Bund-Länderabkommen hinaus sichern?

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